Der Beruf des Sachverständigen für die Bewertung unbebauter und bebauter Grundstücke ist durch zahlreiche Rechtsprechungen definiert. Laut Kleiber (EzGuG, 2019) ist der Sachverständige ein „Spezialist“ der sich auf seinem Fachgebiet, nämlich dem Immobilien- und Grundstücksmarkt, durch
eine besondere Sachkunde mit „erheblich“ über dem Durchschnitt liegenden Fachkenntnissen auf einem bestimmten Sachgebiet (vgl. § 3 Abs. 2 Buchst. d SVO; vgl. Rn. 68, 99 ff.)
entsprechende Erfahrung auf diesem Gebiet
höchstpersönliche Leistungserstattung
persönliche Integrität
auszeichnet.
Die Aufgabe des Sachverständigen ist es, ein Gutachten oder Stellungnahme zu einem bestimmten Problem oder Fall zu erstellen, das einem Laien auf diesem Gebiet dabei helfen soll, sein eigenes Urteil über den Problem- und Sachverhalt zu bilden.
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